Finanzielle Unterstützung für altersgerechte Wohnraumanpassungen in Basel-Landschaft

Seit dem 1. Januar 2024 fördert der Kanton Basel-Landschaft altersgerechte Umbauten von Wohnräumen für Personen im AHV-Alter. Mit diesem Programm soll älteren Menschen ermöglicht werden, so lange wie möglich sicher und unabhängig in den eigenen vier Wänden zu leben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche baulichen Massnahmen gefördert werden, wer einen Anspruch hat und wie Sie die Unterstützung beantragen können.

Rigert (CH_DE)

Mit Zuschüssen – Barrierefrei und sicher wohnen

Warum sind altersgerechte Umbauten wichtig?

Wenn die Mobilität im Alter nachlässt, gewinnen die eigenen vier Wände zunehmend an Bedeutung. Viele Hindernisse wie steile Treppen, hohe Duschränder oder enge Türen können die Selbständigkeit im Alltag einschränken und das Unfallrisiko erhöhen. Altersgerechte Wohnraumanpassungen tragen entscheidend dazu bei, Stolperfallen zu beseitigen und die Bewegungsfreiheit in den eigenen Räumlichkeiten zu erhalten.


Was wird gefördert?

Das Wohnbauförderungsgesetz (WBFG) und die Wohnbauförderungsverordnung (WBFV) im Kanton Basel-Landschaft regeln die finanziellen Beiträge für bauliche Anpassungen. Gefördert werden insbesondere:

  1. Gebäudeerschliessung und Aussenraum
    - Rampe oder barrierearmer Zugang zum Haus
    - Verbreiterung von Eingängen und Türen
  2. Vertikale Erschliessung des Wohnraums
    - Einbau von Treppenliften, Hebebühnen oder einfachen Senkrechtaufzügen (Homeliften)
    - Anpassung von Treppenstufen (z. B. Rutschhemmung oder Handläufe)
  3. Sanitäre Anlagen
    - Bodengleiche Dusche statt Badewanne
    - Haltegriffe bei Toilette, Dusche und Badewanne
    - Türverbreiterungen für Rollstühle oder Gehhilfen

Laut Programm werden bis zu 20 % der förderfähigen Kosten übernommen, maximal jedoch 10.000 CHF pro Haushalt. Wer Ergänzungsleistungen bezieht und in selbstgenutztem Wohneigentum lebt, kann bis zu 40.000 CHF erhalten.


Wer kann einen Antrag stellen?

Um vom Förderprogramm zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • AHV-Alter: Mindestens eine Person in der betroffenen Wohneinheit hat das ordentliche Rentenalter erreicht.
  • Bestandswohnraum: Das Objekt befindet sich im Kanton Basel-Landschaft und ist bereits bewohnt.
  • Bedarf: Der konkrete Bedarf an barrierearmen Anpassungen muss von einer medizinischen oder pflegerischen Fachperson schriftlich bestätigt werden.
  • Einkommens- und Vermögensgrenzen: Diese sind in §14 Abs. 3 WBFG bzw. §18 Abs. 1 WBFV definiert und müssen für den Erhalt von Förderbeiträgen eingehalten werden.

Eigentümer, Mieter und gemeinnützige Organisationen

  • Eigentümer können für selbstgenutztes Wohneigentum einen Antrag stellen.
  • Mieter können zwar ebenfalls Anrecht auf die Anpassungen haben, allerdings müssen die Eigentümer der Immobilie den Förderantrag stellen und den Umbau genehmigen.
  • Gemeinnützige Wohnbauträger oder Eigentümer von bis zu 8 Mietwohneinheiten können ebenfalls eine Förderung beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

So beantragen Sie die Förderung

  1. Beratung in Anspruch nehmen
    Kontaktieren Sie Procap und vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin.
  2. Bedarf bestätigen lassen
    Lassen Sie sich von einer medizinischen oder pflegerischen Fachperson ein Attest ausstellen, das die Notwendigkeit der Umbauten bescheinigt.
  3. Prämiengesuch einreichen
    Stellen Sie nach der Beratung den Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Amt für Gesundheit des Kantons Basel-Landschaft.
  4. Umsetzung der Massnahmen
    Nach der Bewilligung können Sie mit den baulichen Massnahmen beginnen.
  5. Auszahlung der Förderbeiträge
    Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Abschluss und Prüfung der Massnahmen.

Vorteile des Förderprogramms

  • Mehr Sicherheit: Stolperfallen und Barrieren werden beseitigt, das Verletzungsrisiko sinkt.
  • Erhalt der Selbstständigkeit: Dank Treppenliften, ebenerdigen Duschen und anderen Hilfsmitteln können ältere Menschen weiterhin eigenständig in ihrem Zuhause wohnen.
  • Finanzielle Entlastung: Die Förderprämien mindern die Umbaukosten erheblich. Insbesondere die höheren Beträge für Ergänzungsleistungsbezüger sind ein wichtiger Beitrag zur Barrierefreiheit.
  • Professionelle Beratung: Durch die Zusammenarbeit mit Procap profitieren Antragsteller von fachkundiger Unterstützung bei Planung und Umsetzung.

Wie weiter?

Mit dem neuen Förderprogramm für altersgerechte Umbauten setzt der Kanton Basel-Landschaft ein klares Zeichen für mehr Selbstbestimmung im Alter. Treppenlifte, Hebebühnen, barrierearme Bäder und andere bauliche Anpassungen ermöglichen Seniorinnen und Senioren, möglichst lange sicher in den eigenen vier Wänden zu leben. Wer Interesse hat, sollte frühzeitig Kontakt mit Procap aufnehmen und sich über die individuellen Möglichkeiten beraten lassen.


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Seit seiner Gründung im Jahr 1962 hat sich unser Unternehmen kontinuierlich weiterentwickelt. Ursprünglich als Rigert Maschinenbau gestartet und mit der Herstellung von Transport- und Seiltechnik vertraut, gelang uns in den frühen 1970er Jahren ein richtungsweisender Durchbruch: Wir entwickelten den allerersten Treppenlift der Welt.

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  • Viktor Messmer

    Viktor Messmer

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